Hanns Huebner zu Fischpach bekennt, dass ihm der Rat zu Nürnberg gestattet habe, in sein Häuslein bei seinem freieigenen Gütlein, gegenüber dem Pfarrhof, eine Stube und Kammer mit einer Feuerstatt zu erbauen und einen offenen, hölzernen Gang zu überdachen, dagegen solle ein fast mitten im Hof liegendes, früher bebautes Grundstück niemals wieder bebaut werden; im Veräußerungsfall solle das Gütlein nur an einen Nürnberger Bürger oder Untertanen verkauft werden. - Siegler: der Aussteller.

Vollständigen Titel anzeigen
Staatsarchiv Nürnberg
Loading...