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Vorläufiges Spruchabkommen (interlocutoria sententia) zwischen dem spanischen Kg. und Wilhelm von Brempt als Pfandhalter des Drostamtes als Beklagten einerseits und Wilhelm von Hoogkercken (Hochkirchen), Herrn und Abt zu Siegburg andererseits bezüglich des Rechts der Jurisdiktion in Stadt und Land Straelen und ihrer Vollstreckung; verhandelt zu Roermond am 9. Mai 1598 (Kopie des Notars Christian Kuelgens mit seinem roten Wachssiegel)

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