Kilian von Berlichingen verkauft seinen Teil an Obrigkeit und Gerechtigkeit zu Roigheim (Roickeym) mit summarisch aufgelistetem Zugehör und allem, was er dort bislang besessen und genossen hatte, an Kurfürst Philipp von der Pfalz für 100 Gulden, die bezahlt wurden. Die Abtretung und Einsetzung des Käufers geschah nach ländlichem Recht und nach Roigheimer Recht und Gewohnheit. Das Kaufgut ist unbelastet, falls doch, verspricht Kilian die Ledigung davon. Er versichert außerdem Währschaft für den Kauf und behält sich ein Wiederkaufsrecht vor, das zu Möckmühl 14 Tage vor St. Peter ad cathedram [= 22.2.] geschen soll, wobei die Einkünfte des letzten Jahres anteilig dem Pfalzgrafen zustehen. Will dieser, dass der Kauf erblich und auf ewig gilt, soll er sich mit Kilian oder dessen Erben um die übrige Nutzung nach üblicher Schätzung weiter vertragen und dies bezahlen, woraufhin dem Fürsten auch die dazugehörigen Verschreibungen und Register folgen sollen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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