Gf. Ulrich [V.] von Württemberg schließt mit Abt Berthold von Kl. Adelberg eine Abredung (Vorvertrag), wonach ersterer dem Abt gegen Übergabe des Hofs des Kl. Adelberg zu Heilbronn jährliche Gülten im Wert von 315 lb h geben soll, und zwar den Zehntanteil des Gf. zu Wangen und Uhingen, 36 lb h Zins aus der Mühle zu Cannstatt und den Rest aus andern zu bestimmenden Gülten oder Zehnten. Ferner übernimmt der Gf. die 1000 fl Schuld gen Speyer, die auf dem Hof zu Heilbronn verschrieben ist.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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