Sigismund, König von Ungarn und Kroatien, Markgraf von Brandenburg, verschreibt sich Johann von Wartenberg, Herrn zu Tetschen, über 10.000 Schock böhmischer Groschen, für die er ihm Burg und Stadt Küstrin samt Kietz verpfändet hat, sowie 10 Schock Jahreszins von den Kreutzern [?] oder die Dienste von ihren Untertanen. Bei Nichteinlösung steht dem von Wartenberg das Recht zur Weiterverpfändung oder Verkauf zu. "geben in der Liptow zu sant Peter bey dem Newenhause, an unser fraun sant Marie tage assumptionis, nach Christi gepurde dreyczehenhundert jar und darnach in dem neunneunczigisten jare"