Das Kloster Allerheiligen und die Gemeinde Oppenau einigen sich in einem zur Zeit in Wetzlar vor dem Reichskammergericht zwischen ihnen schwebenden Prozesses wegen des von dem Kloster beanspruchten Fruchtzehntens dahin, dass die Gemeinde Oppenau anstelle der von ihr zugestandenen 30ten Garbe in Zukunft alljährlich 60 Viertel Korn und 60 Viertel Hafer an das Kloster abliefern soll.