Ulrich, erwählter Erzbischof von Trier, Ruprecht (Ropreicht) zu Virneburg, Bernhard zu Solms (Solmss), Philipp (Philips) und Ruprecht, Junggrafen zu Virneburg, Engelbrecht (Engilbroiche) von Orsbeck (Orsbeke), Herr zu Olbrück (Oilbruck), Rüdiger (Rütger) von der Weiden (Wyden), Bürger zu Köln, und Hermann Knyck bekennen für sich und ihre Erben und Nachkommen: Die Kölner Bürger Johann von Tegel (Tegelen), Peter von Barre, Johann Panhuysen, Georg Schönhals (Joeris Schoynhaltz), Johann von Seendorp und Ludwig (Lodewich) Roide, Aptekar, hatten sich zugunsten der ebenfalls Kölner Bürger Heinrich Engelbrecht und Ewald von Bacharach wie für eigene Schulden verbürgt und verpflichtet wegen 2000 guter schwerer oberländischer rheinischer Gulden, die an St. Jakobstag (Juli 25) zu zahlen gewesen wären, doch unter der Bedingung, daß bei Nichtbezahlung die Aussteller verpflichtet wären, ab Sonntag nach Maria Himmelfahrt (Aug. 19) in einer Herberge in Köln Einlager zu halten. Die Aussteller verpflichten sich nun für sich, ihre Erben und Nachkommen mit der vorliegenden Urkunde, falls die Bezahlung zwischen der Ausstellung der Urkunde und dem Sonntag nach St. Bartholomäustag (Aug. 26) nicht erfolgt sein wird, daß Ulrich und Ruprecht vier gute ritterbürtige Männer (manne van deme schilde geboren) mit acht Pferden in eine ehrsame Herberge in Köln als Geiseln schicken, während auf diesen Tag die übrigen Aussteller persönlich dorthin als Geiseln kommen müssen. Sie stellen Johann von Tegel und die übrigen Bürgen frei von der Schuldsumme und von allen deswegen bereits aufgelaufenen und noch entstehenden Kosten und gestatten ihnen, alle ihnen darüber gegebenen Urkunden so lange in Händen zu behalten, bis alle Kosten bezahlt sind. Die Aussteller geloben diese Verpflichtung an Eides Statt. Sr.: Ausst. Ausf. Perg., besch. - 8 Sg. anh., 1, 2, 4 u. 8 besch., 3, 5 u. 7 ab, 6 Reste - Rv.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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