Hans Mertz d.J., wohnhaft zu Cleversulzbach, zu Neuenstadt gef., weil er unlängst seine leibliche Mutter geschlagen und misshandelt hatte, jedoch auf Fürbitten seiner Ehefrau und Freundschaft begnadigt und auf Besserung und nach Bezahlung seiner Atzungs- und anderer Unkosten wieder freigelassen, schwört U. und verspricht eidlich, seine Mutter künftig in kindlicher Treue und Ehre zu halten, keine offene Zeche mehr zu besuchen, nur noch mit Erlauben der Amtleute eine schneidende Waffe zutragen, auch seine Ehefrau und Kinder redlich zu ernähren.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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