Kurfürst Friedrich [V.] von der Pfalz bekundet, dass er Schweickard von Gemmingen für diesen selbst und als Lehnsträger dessen Vettern Hans Wilhelm und Reinhard von Gemmingen, des verstorbenen Reinhards Söhne, dazu Philipp, Melchior Reinhard und Johann Sigmund von Gemmingen, des verstorbenen Eberhards Söhne bzw. des verstorbenen Reinhards Enkel, sowie Hans Konrad, Eberhard und Hans Philipp von Gemmingen, des verstorbenen Bernolphs Söhne, näher bezeichnete Güter und Zinse zu Gochsen zu Mannlehen verliehen hat.