Kurfürst Philipp von der Pfalz erlaubt dem Fritz Glaser im Löwensteiner Wald bei dem fallenden Brunnen eine Glashütte zu errichten und das zum Betrieb Nötige aus der Umgebung zu beholzen sowie von den Wiesen und Äckern zu roden (gereuten). Die Glashütte mit diesen und üblichen zugehörigen Rechten wird gegen einen jährlichen Zins von 4 ½ Gulden - ohne Beholzung für 2 Gulden - verliehen und darf nicht ohne pfalzgräfliche Zustimmung geteilt oder weitergegeben werden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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