Johann Hauenhut, ein weltlicher Richter zu Mainz, weist für versessenen Zins Henchin von Zahlbach, Schaffner und Vertreter des Klosters St. Agnes, ein in ein Haus und Erbe zu Vilzbach auf dem Eck (Randbemerkung: "dat 14 s."), das früher Henchin von Königsberg ("Konnigspergk") der Fischer innegehabt und bewohnt hat, und stellt Termin "vff den nehisten sanbstagk nach dem sontag Cantate dess jars [...] dusent funffhundert vnd sechs [...]" (16.5.). Zeugen: Adams Hans der Bäcker und Jakob Huel der Glaser. An dem genannten Tag vor Marx ("Marcks") Morsheimer, einem weltlichen Richter zu Mainz, wird dem Kloster das Haus zugesprochen. Mit Eid besagt vor Herrn Adolf Rau von Holzhausen, Schulmeister und Kämmerer zu Mainz, und den Richtern Johann Molsberg und Johann Hasselbaum. "Publicatum a.d. prenotato sabato proximo post festum beatorum Aurei et Justine martirun."
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Johann Hauenhut, ein weltlicher Richter zu Mainz, weist für versessenen Zins Henchin von Zahlbach, Schaffner und Vertreter des Klosters St. Agnes, ein in ein Haus und Erbe zu Vilzbach auf dem Eck (Randbemerkung: "dat 14 s."), das früher Henchin von Königsberg ("Konnigspergk") der Fischer innegehabt und bewohnt hat, und stellt Termin "vff den nehisten sanbstagk nach dem sontag Cantate dess jars [...] dusent funffhundert vnd sechs [...]" (16.5.). Zeugen: Adams Hans der Bäcker und Jakob Huel der Glaser. An dem genannten Tag vor Marx ("Marcks") Morsheimer, einem weltlichen Richter zu Mainz, wird dem Kloster das Haus zugesprochen. Mit Eid besagt vor Herrn Adolf Rau von Holzhausen, Schulmeister und Kämmerer zu Mainz, und den Richtern Johann Molsberg und Johann Hasselbaum. "Publicatum a.d. prenotato sabato proximo post festum beatorum Aurei et Justine martirun."
U / 1506 Juni 20
Urkundenbestand
Urkundenbestand >> Urkunden (ohne Fotos)
20.06.1506
St. Agnes Mainz
Ausfertigung. Perg. Von den 5 S. fehlen Nr. 3 und 5; Nr. 4 ist beschädigt. Der Urkunde ist ein Pergament- und ein Papierzettel beigehängt, wonach St. Agnes diesen Rechtsspruch noch gegen das Liebfrauenstift und gegen Peter von Erbach, als Mompar des Heinz von "Kelckum", mit Erfolg verteidigt. Als Richter werden genannt Johann Hauenhut (17.8. und 27.10.), Markus Morsheimer (16.9.) und Johann Molsberg (17.10.). Der oben genannte Fischer heißt hier Henchin "Konigsfelt"; sonst wird noch "Contz von Kelckum (Kelckuss?)" erwähnt.
Urkunden
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
23.05.2025, 09:30 MESZ