Michael Dickgißer, Hofgerichtsprokurator zu Rottweil, als Anwalt des Grafen Philipp von Eberstein, appelliert gegen ein von dem Hofgericht Rottweil, in Sachen des Christoph Franz, Freiherrrn von Wolkenstein, gegen den Grafen von Eberstein erlassenes, dessen Gerichtsstand verletzendes Urteil an das Reichskammergericht zu Speyer