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Die Schöffen des Dingstuhls und Gerichts zu Gohr (Hermann van Berchuysen, Coyngen in dem Schelberch, Hennes van Goyssenhoeven) bestätigen die Rechte des Klosters an Lehngütern zu Gohr. D. 1462, up s. Johans avent nativit. in deme braymaende.
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Die Schöffen des Dingstuhls und Gerichts zu Gohr (Hermann van Berchuysen, Coyngen in dem Schelberch, Hennes van Goyssenhoeven) bestätigen die Rechte des Klosters an Lehngütern zu Gohr. D. 1462, up s. Johans avent nativit. in deme braymaende.
Neuss, Gnadenthal, Rep. u. Hs. >> 1. Repertorien und Handschriften >> Kartular mit 86 Quartblättern auf Papier. Der voranstehende Index ist teilweise abgerissen. Es enthält die Stiftungsurkunde von 1254 und weitere Urkunden, untermischt mit Pertinenzverzeichnissen, Listen der Gefälle und dergleichen. Liber Privilegiorum et Grangianum Redituum et Pensionum ... renovatus 1522 ...
1462 Juni 23
Urkunde
fol. 60
Kartular mit 86 Quartblättern auf Papier. Der voranstehende Index ist teilweise abgerissen. Es enthält die Stiftungsurkunde von 1254 und weitere Urkunden, untermischt mit Pertinenzverzeichnissen, Listen der Gefälle und dergleichen. Liber Privilegiorum et Grangianum Redituum et Pensionum ... renovatus 1522 ...