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Landgraf Otto von Hessen bekundet, dass er nach Rat seiner
Freunde mit Heinrich [von Hohenberg], Abt von Fulda, eine Sühne wegen
aller zwischen ih...
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1316-1330
1319 August 6
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel (beschädigt)
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: ... der ist gegebin zu Altenburg noch Gotis geburt tusent jar drihundert iar in dem nunzehendem jare an dem Mentage vor sant Laurencien tage
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Landgraf Otto von Hessen bekundet, dass er nach Rat seiner Freunde mit Heinrich [von Hohenberg], Abt von Fulda, eine Sühne wegen aller zwischen ihnen bestehenden Rechtsverletzungen (brueche) vereinbart hat. Landgraf Otto gelobt, dem Abt und dem Konvent gegen jedermann, außer gegen das Reich und gegen Markgraf Friedrich von Meißen, von Michaelis [September 29] an über zwei Jahre unter folgenden Bedingungen zu helfen: Die in Thüringen geschlossene Einung hat er zu halten. Dem Abt von Hersfeld soll er zu seinem Recht helfen; lehnt dieser aber den Rechtsweg ab, muss der Landgraf Abt Heinrich beistehen. Vom Landgraf auf Anforderung gestellte Hilfstruppen beköstigt der Abt. Gemeinsam eroberte Burgen (rauphus) werden gebrochen. Eroberte Burgen gehören Landgraf Otto und dem Abt gemeinsam. Sind die Burgen landgräfliche Lehen, soll die Hälfte ein fuldischer Ritter vom Kloster künftig zu Lehen tragen. Fuldische Lehen soll der Landgraf zur Hälfte vom Abt zu Lehen nehmen. Eigene Burgen (hues) werden zwischen beiden geteilt, gemeinsamer Gewinn nach der Mannzahl. Schaden trägt jeder selbst. Bei Bedrohung durch einen Feind in des einen Land haben die Amtsleute des anderen Folge zu leisten wie im eigenen. Zur Entscheidung von Streitigkeiten zwischen Leuten des Landgrafs und des Abts werden Schiedsleute zur gütlichen oder rechtlichen Einigung bestellt. Der Landgraf benennt die Ritter Johann Riedesel und Heinrich von Oberod, Abt Heinrich die Ritter Heinrich von Haun und Konrad von Bimbach. Als Obmann wird Ludwig von Romrod benannt, der binnen eines Monats bei Stimmengleichheit entscheiden und dessen Spruch binnen eines Monats ausgeführt werden soll. Stirbt ein Schiedsmann, soll binnen eines Monats ein neuer gewählt werden. Siegelankündigung. Ausstellungsort: Altenburg. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: [[jpg:hstam/Urk...
Vermerke (Urkunde): Siegler: Landgraf Otto von Hessen
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Schannat, Historia Fuldensis, Nr. CXXXII; Regest: Regesten der Landgrafen von Hessen I, Nr. 638
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.