Bischof Lothar Friedrich zu Speyer bekundet, dass er Weiprecht von Gemmingen für diesen selbst und bevollmächtigt für dessen Bruder Wolf von Gemmingen - letzterer zugleich als Vormund für Johann Reinhard, den minderjährigen Sohn seines ältesten verstorbenen Bruders Johann Christoph - sowie in Gemeinschaft mit Eberhard von Gemmingen zu Treschklingen, des verstorbenen Philipps Sohn, Schloss Hornberg und die Dörfer Neckarzimmern, Steinbach und Haßmersheim samt Zugehörungen zu Mannlehen verliehen hat.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...