Bischof Lothar Friedrich zu Speyer bekundet, dass er Weiprecht von Gemmingen für diesen selbst und bevollmächtigt für dessen Bruder Wolf von Gemmingen - letzterer zugleich als Vormund für Johann Reinhard, den minderjährigen Sohn seines ältesten verstorbenen Bruders Johann Christoph - sowie in Gemeinschaft mit Eberhard von Gemmingen zu Treschklingen, des verstorbenen Philipps Sohn, Schloss Hornberg und die Dörfer Neckarzimmern, Steinbach und Haßmersheim samt Zugehörungen zu Mannlehen verliehen hat.