Heymo vanden Haghe, Kanonich und Kämmerer von St. Victor zu Xanten ("xanctensis"), Diözese Köln, behandigt unter Konsens seines Kapitels einerseits, anderseits des Abts Johann vom Zisterzienserkloster Kamp drei Mönche dieses Klosters: Johann aus Illingen ("ylinghen") zur ersten, Hermann aus Neuss ("Nussia") zur zweiten und Reiner aus Duisburg ("dursborch") zur dritten Hand mit ca. 18 Morgen Benden aus den Gütern der Kapitals-Kämmerei bei Ossenberg ("Ossenbergh"), Ackerländereien des Hofes "then Spyck" gegenüber belegen und durch Ableben der bisdasigen Behandigten, der Kamper Mönch Johann von Alstätten ("Alstede"), Johann von Arnheim ("Arnhem") und Gerhard von Goch ("Goch"), handlos geworden, gegen einen Pachtzins von jährlich 12 Pfennigen und unter der Bestimmung, dass fortan eine verstorbene Hand von den beiden überlebenden mit 1/2 Ohm Wein, zwei verstorbene Hände aber von der überlebenden mit 1 1/2 Ohm Wein gewonnen werden könnten und dass erst, wenn alle 3 Hände verstorben seien, jene Morgen handlos werden sollten. Datum xanctis (Xanten) anno domini millesimo quadringentesimo.