Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm bekennen: Vor dem versammelten Rat sind die Erben und Kinder des verstorbenen Ulmer Bürgers und Schuhmachers Johann Ruland erschienen. Es sind dies seine Witwe Susanna geborene Haid, der Schuhmacher und Vorsteher der Schuhmacherzunft Johann Jakob Ruland und der Schuhmacher Christian Reiz als vom Rat verordnete Pfleger der Witwe und ihrer noch ledigen Tochter Magdalena, dann Johann Jakob Ruland für sich selbst und seine Brüder Christian und Bartholomäus, ebenfalls Schuhmacher, dann der Stadtschlosser Abraham Traub sowie der erwähnte Johann Jakob Ruland als vom Rat verordnete Pfleger der drei Töchter des Johann Ruland aus erster Ehe Anna Maria, Angelika und Margarete und schließlich Helena geborene Betz, die Witwe des Johann Ruland, mit ihren und ihres Sohnes Hermann vom Rat verordneten Beiständen Johann Georg Fromm, Krämer, und Christian Ruland. Sie haben erklärt, dass sie ein ihnen bzw. ihren Pfleglingen gehörendes Haus mit der zugehörigen Hofstatt in Ulm in der Herdbruckerstraße an den Barbier, Wundarzt und Ulmer Bürger Johann Jakob Strohmeyer verkauft haben. Dieser hat ihnen dafür 825 Gulden Ulmer Stadtwährung bezahlt. Da sie bei dem Verkauf aber teilweise nur als Pfleger gehandelt haben, können sie diesem den Kauf nicht beurkunden und bitten daher den Rat um Auskunft. Der Rat entscheidet, dass der Verkauf des Hauses gemäß den Vorschriften des Ulmer Stadtrechts erfolgt und der Erlös zum Nutzen der Verkäufer und ihrer Pfleglinge verwendet wurde. Sofern er daher dem Käufer unter dem Stadtgerichtssiegel beurkundet wird, erlangt er Rechtskraft.