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Strafsache gegen Wulf Walver wegen Verwundung seines Schwagers Berndt Schrage
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Enthält: Strafsache gegen Wulf Walver wegen Verwundung seines Schwagers Berndt Schrage; Sammelband betr. verschiedene Diebereien im Zeitraum 1602-1658 (meist Einzelblätter): Wulf Halver, Sohn des Peter Halver, hat im Jahre 1561 seinen Schwager Berndt Schrage, den Bruder des Johan Schrage, mit einem Dolch verwundet; Schrage ist gestorben. Halver tritt Beweis dafür an, dass die Verwundung nicht die Ursache des Todes gewesen ist. Er bittet um freies Geleit durch den Herzog Henrich von Braunschweig und Lüneburg, dessen Vizekanzler sein Bruder Dr. Ludolf Halver ist. Erwähnt werden die Richtherren Bernard von Öseden und Hilbrand Plonies; Berndt Meyer; M. Kaspar van Collen; M. Johan Ernst; Anna Schrage; Hinrick Swartarnt; Johan und Herman Menneman; M. Klaus Schulte; Konrad Fule; Lic. Johan Schade.
Archivale
Verweis: Nr. 143a
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.