Johann Sinskemann gen. Retberch beurkundet, dass B.VII. zur Lippe
ihm die lehnsherrl. Erlaubnis gegeben hat, aus seinem Hof und Gut zu
Suderlaghe 16 mudde jährliche Haferrente für 30 Gl., jeder zu 10 Schilling
gerechnet, dem Johann Tentelente u. d. Frau Styne zu verkaufen und dass er
diese binnen 8 Jahren wieder einlösen muss.