Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass sich zwischen Priorin, Schaffnerin und Konvent des Dominikanerinnenklosters St. Maria Magdalena überm Hasenpfuhl zu Speyer einerseits und Johann von Morschheim andererseits Irrungen über 50 Gulden halten, die das Kloster von Johann nach einem vom Aussteller mit Sekretsiegel versehenen Vertrag vom 03.03.1490 (uff mitwoch nach invocavit im nechst verschynen nuntzigsten jar ußgangen) fordert. Das Geld rührt von Ennel, Witwe des Jost Nolisen (Nolysen), her. Johann meint, dergleichen nicht geben zu müssen, nachdem das Kloster ihm eine Gülte von 6 1/2 Malter Korn zu Lachen über viele Jahre nicht gezahlt habe. Darüber habe Johann "Ennel Nolysen erbfals halb" einen Reversbrief des Klosters vom 04.06.1490 inne. Kurfürst Philipps Räte haben die Parteien zum heutigen Tag dahin vertragen, dass Johann von Morschheim auf seine Forderungen wegen der Gülte verzichtet, das Kloster ihm dagegen für die Bezahlung der 50 Gulden einräumt, jeweils 25 Gulden zu den nächsten Festtagen des Hl. Georg [23.04.] zu bezahlen. Andere Verträge und Verschreibungen sollen von diesem Entscheid nicht betroffen sein. Johann von Morschheim und der Klosterschaffner Jost Freisbach (Fryspach) haben den Entscheid angenommen, beide Parteien erhalten eine Ausfertigung.