Gerhard von Gülpen (Gulpen) gen. von Heddesheim (Hedeß-) und seine Frau Agnes von Lewenstein bekunden, daß Johann Graf zu Sp. ihnen sein Schloß Winterburg (Wintherberg) für 1 100 Gulden amtsweise übergeben hat nach Ausweis der Urkunde, die Gerhard darüber hat. Sie versprechen, falls der Graf und seine Erben Schloß und Amt entsprechend der Urkunde mit dieser Summe auslösen, diese ohne weiteres übergeben. Gerhard hat gelobt, das Schloß getreulich zu versorgen. Sterben die Eheleute vor Rückzahlung des Geldes, soll eines ihrer ältesten Kinder oder, falls sei keine hinterlassen, der nächste Erbe dem Grafen oder seinen Erben gleiches schwören. (1) Gerhard und (2) Agnes siegeln.