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7 genannte Straßburger Boten bestimmen von wegen der Irrung Markgraf Bernhards mit Bischof Wilhelm von Straßburg und Junker Rudolf von Lichtenberg bezüglich Rudolfs von Hohenstein, daß dieselbe vor 3 genannten Obmännern und je 2 Beisassen jeder Partei ausgetragen werden soll etc.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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