7 genannte Straßburger Boten bestimmen von wegen der Irrung Markgraf Bernhards mit Bischof Wilhelm von Straßburg und Junker Rudolf von Lichtenberg bezüglich Rudolfs von Hohenstein, daß dieselbe vor 3 genannten Obmännern und je 2 Beisassen jeder Partei ausgetragen werden soll etc.