Herzog Georg von Sachsen ersucht den Rat der Stadt Guben, die Weinzinse an die Barfüßermönche zu Sagan weiter zu entrichten (vgl. Rep. 8 Stadt Guben - Urkunden Nr. 146). Die Gubener hatten auf die erste Mahnung des Herzogs hin auf das Moratorium verwiesen, das sie von König Ferdinand erhalten hatten, weil die Stadt durch Feuer großen Schaden erlitten hatte. Der Herzog aber hält ihnen vor, dass von dem Feuerschaden doch ihre Weinberge nicht betroffen und dass die Mönche ärmer als die Gubener seien. Datum: "Datum Dresden Sonnabents Brigitte anno etc. XXXIX."