Paul Mannus von Öllingen ("Ellingen") [Alb-Donau-Kreis] bekennt, dass ihm der Priester Johann Bältzinger, Kaplan der von dem verstorbenen Johann Bältzinger gestifteten Messe im Ulmer Münster, den der Messe gehörenden Hof in Öllingen zu Erbrecht verliehen hat. Er verpflichtet sich, den Hof in gutem Kulturzustand zu halten und dem Kaplan davon jährlich 10 Imi Roggen, 10 Imi Fesen und 10 Imi Hafer, alles Ulmer Maß, 2 Pfund Heller Heugeld, 200 Eier, 6 Herbsthühner und 2 Fastnachtshühner nach Ulm zu liefern. Bei Besitzwechseln steht dem Kaplan von dem Abziehenden eine Weglöse in Höhe von 5 Gulden zu und von dem neuen Besitzer ein Handlohn in selber Höhe. Zusätzlich zu diesen Abgaben muss er noch jährlich Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm 4 Vierteil Hafer Giengener Maß als Vogthafer liefern. Ihm und seinen Erben steht das Recht zu, ihr Erbrecht an dem Hof zu verkaufen oder zu verpfänden.