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Tauschvertrag
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Enthält: Tauschvertrag zwischen dem Kapitel St. Mauritz vor Münster und dem Vikar Joachym Rokelose als Inhaber des Altars Unserer lieben Frau in der Mauritzkirche einerseits und den Ratsherren Alhardt Drosten und Thomas van der Wick als Provisoren des Leprosoriums Kinderhaus andererseits. Das kapitel gibt denArmen für ihr Erbe Brünynck im Kspl. Overwater vor Münster einen Busch mit Schlag- oder Brenholz mitsamt dem Grund und Boden, genannt Berckenbusch im Kspl. Overwater vor Münster, gelegen an der Stiege, durch die der Hilligenwech (Heiligenweg) geht, bei einem Kamp genannt Bryncklyfftuchtz, zwischen Hynrickinges Busch und der Nyenberger Landwehr. Der Busch gehört zu dem dem Kapitel gehörenden Erbe Engelbertynck im Kspl. Nyenberge, dessen Besitzer der Eigenhörige Johan Engelbertinck ist. Das Kapitel erhält wieder für sein Gut Engelbertynck einen Busch Schlagholz mit dem Grund im Kspl. Nienberge im sog. Hoffkamp beim hintersten Kleihof des Schulten ton Dyckhaves. Es siegelt das Kapitel.
Siegel beschädigt!
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.