1562 Apr. 28 (Dienstag nach Cantate) Nach langjährigen Auseinandersetzungen zwischen der Gemeinde zu Oberkessach und den Hofleuten zu Weigental, beide Untertanen des Klosters Schöntal, wegen des Schaftriebs und vergeblichen Schlichtungsversuchen entscheidet Abt Sebastian [II. Schanzenbach] von Schöntal nach erneutem Augenschein gütlich mit Wissen und in Beisein des Albrecht von Adelsheim, Amtmann zu Krautheim, Schirmvogt namens des Erzstifts Mainz, und des Jörg Koch, Schultheiß zu Bieringen, und verträgt die Parteien durch die Festlegung der beiderseitigen Rechte. Insbesondere behält er sich und dem Kloster das alte Recht vor, die Urkunden beider Schäfereien über die Triebsrechte zu kassieren und die Weide selbst beschlagen zu lassen. - Die zwei Bürgermeister namens der ganzen Gemeinde zu Oberkessach und die Hofleute zu Weigental jeder für sich geloben dem Prälaten mit Handtreu an Eides Statt, seinen Vergleich zu halten. - Beide Parteien erhalten je eine Ausf. des Spruchbriefs. Siegler: 1) Abt Sebastian [II.] von Schöntal und 2) Albrecht von Adelsheim (Secret Sigel) Ausf. Perg., stark verschmutzt - 2 Sg. abg., Pressel anh. - Rv.: Vergleich entzwischen der Gemeindt Obernkessach, auch Weigenthal und Hopfgarten der Schäfferey unndt Schafftribs halben de anno 1562, ubi expressè, daß beede diese Schäfereyen das Gottshaus Schönthal nach Gefallen abzuschaffen unndt aigens zu beschlagen habe. Bem.: Die Urkunde trägt keine Schöntaler Signatur, sondern lediglich den Schöntaler Rv. aus der Zeit um 1700. Es handelt sich also um eine der beiden Ausf. für Oberkessach und Weigental. Zur Restitution der Schöntaler Schäferei in Oberkessach, Hopfengarten und Weigental s. B 503 II Bü 728-730.

Show full title
Landesarchiv Baden-Württemberg
Data provider's object view
Loading...