Vor dem Richter Johann Schriver und dem Schöffen zu Werden Johann Bungart, Herman upm Grave, Jakob upper Heiden, Ludwig Luete, Johann Mesmecker und Jaspar Bartscherer sind im gehegten Gericht erschienen der Frone zu Kettwig Thomas mit seiner Frau Anna, die für sich und ihre Erben bekanntgemacht haben, daß sie an den Bürger zu Werden Heinrich Thomas und dessen Frau Anna das Seltershaus, jetzt Claes Thomas-Haus genannt, mit einem Gadem und dem halben Keller, wie es am Markt liegt, verkauft haben. Die Verkäufer haben mit Hand, Halm und Mund verzichtet und nach Erbkaufsrecht sich zu rechter Währschaftsleistung erboten. Wenn Walrave, der jetzt außer Landes ist, stirbt und niemand erscheint, der auf sein Erbe Anspruch erhebt, sollen die Eheleute Thomas und Anna den Anteil, der von dem genannten Gadem an Heinrich und Anna fallen würde, frei und ledig besitzen. Heinrich und Anna sollen jedoch sonst ihren Anteil an dem Erbe Walraves haben. - Es siegeln der Richter und die Schöffen, die ihre Gebühr erhalten haben. - Gegeven ... up guesdach na Misericordias domini.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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