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Nikolaus Horr aus Fulda, Kleriker der Diözese Würzburg, Notar
kaiserlicher Autorität, hat nachfolgendes Transsumpt von anderer Hand
anfertigen las...
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1491-1500
1494 Juli 31
Ausfertigung, Pergament, Siegel, Notarszeichen
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Acta sunt hec Fulde in curia dotis ibidem mane hora audiencie causarum consueta sub anno Domini millesimoquadringentesimo nonagesimo quarto die vero Iovis mensis Iuly tricesima prima indictione duodecima pontificatus sanctissimi in Christo patris et domini nostri domini Allexandri divina providentia pape sexti anno secundo
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Nikolaus Horr aus Fulda, Kleriker der Diözese Würzburg, Notar kaiserlicher Autorität, hat nachfolgendes Transsumpt von anderer Hand anfertigen lassen. Der Offizial des Archidiakons von Fulda bezeugt, dass ihm durch Valentin Cristan, Pfarrer in Buttlar, Syndikus und Prokurator von [Johann von Henneberg], Abt von Fulda, und des Konvents von Fulda, zwei Urkunden vorgelegt worden sind: Eine mit einem grünlichen [?] (glauca) Wachssiegel versehen, ausgestellt vom Abt eines Benediktinerklosters, die andere besiegelt mit einem roten Wachssiegel, ausgestellt von Heinrich [von Weilnau], Abt von Fulda. Beide Urkunden werden zur Sicherheit kopiert und notariell beglaubigt, so dass sie vor Gericht Geltung haben. Siegelankündigung. Handlungsort: Fulda. Notarszeichen. Inserierte Urkunde von 1323 Februar 22; darin inserierte Urkunde von 1031 März. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Adam Hartleub, Kustos der Fuldaer Pfarrkirche
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: Vgl. Nr. 249.
Inserierte Urkunde von 1323 Februar 22 [Nr. 249]: Friedrich Hiltpold von Nördlingen (Fridericus Hiltpoldi de Nordelingen), Kleriker der Augsburger Diözese, öffentlicher Notar kaiserlicher Autorität, fertigt ein Notariatsinstrument auf Bitten des Magisters Leupold von Feuchtwangen (Leupoldus de Fuchtwanch), Kanoniker von St. Johann in Haug vor den Mauern Würzburgs und Notar und Prokurator des Abtes von Fulda, und des Magisters Johann Pfefferhard, Domherr in Konstanz, Doktor des Kirchenrechts, päpstlicher Kaplan und Auditor der Rota, aus. Es folgt die inserierte Bulle des Papstes Johannes [XIX.] von 1031 März. Im Anschluss an die Abschrift folgt eine mit zahlreichen Allegationen aus dem Kirchenrecht gestützte Diskussion des Rechtsgehaltes. Danach gelten die Privilegien des Abtes nicht weiter, nur die Privilegien des Klosters können weiterhin Geltung beanspruchen. Handlungsort: Avignon. (... quod a nativitate Domini anno millesimo trecentesimo vicesimotercio indictione sexta die videlicet XXIII mensis Februarii pontificatus sanctissimi patris et domini domini Iohannis divina providencia pape XXII anno septimo ... Acta sunt hec Avinioni in domo quam predictus dominus Iohannes tunc inhabitabat ...).
Inserierte Urkunde von 1031 März: Papst Johannes [XIX.] bestätigt Richard, Abt von Fulda, wunschgemäß alle Besitzungen seines Klosters, besonders das Andreaskloster in Exaiulo neben Santa Maria Maggiore [in Rom] samt allen Pertinenzen, verleiht ihm Immunität und Exemtion und verbietet die Feier des Hochamtes ohne Erlaubnis des Abtes. Der Abt wird vom Papst geweiht. Der Abt hat den Vorrang unter allen Äbten in Frankreich und Deutschland. Er wird nur vom Papst gerichtet und kann wie ein Bischof an den Papst appellieren. Der Abt darf Dalmatika und Sandalen benutzen. Er berichtet dem Papst über den religiösen Zustand des Klosters. Frauen ist der Zutritt zum Kloster untersagt. Der Papst bestätigt die Zehnten und das Recht des Armenhospitals und der Klosterpforte. Congruit apostolico moderamini. (Scriptum per manum Sergii scrinarii [!] sancte Romane sedis mense Marcio indictione XIV).
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.