1491 Apr. 25 (sanct Marx tag) Die Auseinandersetzungen zwischen Abt Johann [III.] und dem Konvent zu Schöntal einerseits und Bürgermeistern, Rat und Gemeinde zu Weinsberg (Weinsperg) andererseits wegen der Wiesenwässerung und des Wehrs im Bach [in der Markung Weinsberg] wurden vor dem kurpfälzischen Hofgericht bereits [am 17. Aug. 1789; s. U 873] teilweise entschieden. Zur Vermeidung weiterer Unkosten verpflichten sich die Parteien, eine von ihnen vereinbarte Richtung zu halten, die dem Kloster die Wässerung und die Nutzung des Bachs von der Brücke beim Feldsiechenhaus (dem guten leutthauß) an bis herab zum Wehr wie von alters zugesteht, ihm die Erneuerung des durch die Stadt Weinsberg zerbrochenen Wehrs auf eigene Kosten auferlegt und zu Zeiten, wo die Wiesen nicht gewässert werden, das Aufziehen des Wehrs verlangt. Wird der Weg [beim Wehr] durch Gewitter, Platzregen oder das nächtliche Versanden der Schützbretter beschädigt, ist das Kloster nicht zu Schadenersatz verpflichtet. Siegler: 1) Abt Johann [III.] zugleich für den Konvent (unser abbtei secrett) und 2) Bürgermeister, Rat und Gericht zu Weinsberg (unser satt eigen insigel) Ausf. Perg. - 2 Sg., besch. - Rv.: Ein Entscheit berurt das Wer und Wesserung der Wisen zu Winsperg Bem.: Im Findbuch von 1825 S. 251 zusätzlich zum Verweis auf das Diplomatar von 1619 nachgetragen: Nota die vier letzten Doc. kamen 1827 im Original ins [Hauptstaats-]Archiv [Stuttgart].