Guéthary. Königin Nathalie von Serbien als Zuschauerin bei einer Partie "Jeu de pelote basque"
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200,158/Bildarchiv Hermann Albrecht Insinger, 092b_014
200,158/Bildarchiv Hermann Albrecht Insinger
200,158/Bildarchiv Hermann Albrecht Insinger >> 01 Frankreich >> 01.047 Guéthary
1899-04
Darin: Das "Jeu de Pelote basque" ist ein Spiel, das aus dem Jeu de Paume hervorgegangen ist und vor allem im Südwesten Frankreichs und im Baskenland gespielt wurde und wird. Königin Nathalie von Serbien lebte lange Zeit in Biarritz und bis zu Ihrem Tod 1941 im Exil in Paris und besaß einen Palast in Bidart zwischen Biarritz und Saint-Jean-de-Luz.
Enthält: as Foto zeigt Spieler und Zuschauer bei einer Partie "Jeu de pelote basque à main nue" auf dem Spielfeld von Guéthary. Zu sehen ist rechts im Bild die charakteristische Mauer, das "fronton". Das Foto kann auf den Tag genau datiert werden, da Insinger das Foto mit der Beschreibung versehen hat, dass die serbische Königin Natalie als Zuschauerin zugegen ist. Im "Journal Eskual-Herria" wird von einer Partie in Anwesenheit der Königin am 9. April 1899 berichtet. Es handet sich hierbei sehr wahrscheinlich um das Spiel, dem Insinger beigewohnt hat.
Enthält: as Foto zeigt Spieler und Zuschauer bei einer Partie "Jeu de pelote basque à main nue" auf dem Spielfeld von Guéthary. Zu sehen ist rechts im Bild die charakteristische Mauer, das "fronton". Das Foto kann auf den Tag genau datiert werden, da Insinger das Foto mit der Beschreibung versehen hat, dass die serbische Königin Natalie als Zuschauerin zugegen ist. Im "Journal Eskual-Herria" wird von einer Partie in Anwesenheit der Königin am 9. April 1899 berichtet. Es handet sich hierbei sehr wahrscheinlich um das Spiel, dem Insinger beigewohnt hat.
Stereofotografie
Archivale
Umfang: 9 x 18
Fotograf: Hermann Albrecht Insinger
Fotograf: Hermann Albrecht Insinger
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 11:21 MEZ
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