Johann Roleffs erklärt sich bereit, den auf den zwei Meynardes Kämpen vor dem Ostertor zu Bocholt, welche ihm das Kloster Marienthal als zinsfrei verkauft hatte, doch, wie sich inzwischen herausgestellt hat, zu Gunsten der Vikarie des Hochaltars (aversten altaer) in der Liebfrauenkirche geheten de Nyekercke zu Bocholt lastenden Jahreszins von 4 Pfennigen zu zahlen, nachdem das Kloster ihn hierfür entschädigt hat. Im Fall aber, dass später dieser Zins von 4 Pfennigen über einen halben alten Buddreger hinausgesteigert werden sollte, soll das Kloster gegen Zahlung von einem burgundischen Herzog-Philipp-Schild durch den Aussteller die Gewähr für die Nachforderung übernehmen. - Zeugen: Derych Vrenckinck und Johann Tendekinck. - Für den Aussteller siegelt dessen Schwager Herbord Ernst. D. feria secunda proxime post festum visit. b. Marie virg. gloriosissime.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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