Belehnung des Friedrich Ferdinand von Hörde mit der Grafschaft Bökenförde, Hof und Zehnten zu Rixbeck, dieZehnten zu Hückelsheim, Dedinghausen und Kneblinghausen, Hof zu Ehringhausen, den Häusern zu Ussen, Glassen, Ebbinghausen und bei Ense, sowie mit den halben ausserhalb der Feldmark von Geseke anfallenden Brüchten des dortigen Gogerichts