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Domdechant Conrad zu Köln und Abt Ruthar von Klosterrath (Rode), auf deren schiedsrichterliches Urteil in dem zwischen der Abtei St. Martin zu Köln und dem Marienstift zu Aachen wegen des Zehnten vom Hof des erstern zu Winnengen (Winningen) die Sachwalter beider Korporationen, unter nachträglicher Genehmigung seitens der letztern, kompromittiert, bestimmen, daß der Abtei inskünftig stets dem Stift jährlich 2 Karrenlast Wein aus dem Weinberg des Hofes zu Winningen (woraus bisher 9 Ohm entrichtet worden) auch das Stift sowie die Abtei von den bebauten Ländereien des Hofes den seither von dem einen oder anderen Teil empfangenen Zehnten, wovon daselbst Weingelände gepflanzt worden, ferner beziehen soll, (ebenso die Abtei von den mit Wein bebauten Ländereien, wie dasselbe). Acta sunt hec anno dominice incarnationis M. C. C. XII. apud sanctum Petrum in Colonia. Octavo idus Februarii.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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