Einführung eines egalen Feld- und Baumaßes bei allen Feldvermessungen und Bauten
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II. HA GD, Abt. 7, II Nr. 546
II. HA GD, Abt. 7 Ostpreußen und Litthauen
Ostpreußen und Litthauen >> 02 Polizeiverwaltung (Materien), 1644 - 1827 >> 02.010 Beaufsichtigung sowie Ausführung von Land- und Wasserbauten
1766 - 1775
Enthält u. a.:
- Übersendung von Maßstäben für das rheinländische Schuhmaß an die Kammer Königsberg zur Vereinheitlichung des unter den Handwerkern gebräuchlichen Schuhmaßes, 23. Oktober 1766 (Blatt 1)
- Beschlagung, Stempelung und Messeinteilung der Maßstäbe und Maßruten nach dem Muster des Pariser Maßstabes auf Vorschlag des Berliner Polizeidirektors Philippi, August - September 1770 (Blatt 2 f.), Zustimmung des Oberbaudepartements mit Festlegung auf das rheinische Fußmaß als Grundmaß für Vermessungen und Bauten, Verteilung geeichter und gestempelter Maßruten in den Provinzen, 1. Juli 1771 (Blatt 4f.)
- Übersendung eines gestempelten Urmaßes des rheinisches Fußes und einer Messkette auf Grundlage der Feldmesserrute aus Kleve, Juni - Aug. 1771 (Blatt 6 ff.)
- Abweichung des klevischen Urmaßes von dem Pariser Urmaß und eigenständige Bestimmung des rheinischen Fußes durch das Oberbaudepartement, Namensänderung in Berliner Fuß, Anfertigung gestempelter Maßstäbe für ganze und halbe Ruten durch Mechaniker und Verteilung durch die Kammern, preisgünstige Anfertigung geeichter Fußmaße zum freien Verkauf, Einfuhrverbot für ausländische Fußmaße, ausschließlicher Gebrauch gestempelter Maße, 14. Dezember 1771 (Blatt 12 ff.)
- grundsätzlich befürwortende Stellungnahmen der Kurmärkischen Kammer nach Gutachen der Kriegsräte Neumann (Kritik an vorgesehenem Birnbaumholz für Fußmaße) und Schmidt, 1. März 1772 (Blatt 21 ff.), der Kammer Stettin (dreifüßige Maßstäbe für Maurer und Zimmerleute, Maße beim Schiffsbauholz), 4. März 1772 (Blatt 26), des Etatministeriums für Schlesien (für Beibehaltung des Breslauer Ellenmaßes statt des Berliner Fußes), 12. April 1772 (Blatt 34 f.), der Kammerdeputation Halberstadt (Auswirkungen auf Baumaterial und Holzeinschlag), 15. Juli 1772 (Blatt 36 ff.), und der Kammer Magdeburg (Kostenbeteiligung der Kammern), 27. Februar 1773 (Blatt 54 ff.)
- Material der Fußmaße, 21. März 1772 (Blatt 28 ff.), Billigung des dreifüßigen Maßstabes und Festsetzung des Berliner Fußes als Norm für inländisches Schiffsbauholz, 28. März 1772 (Blatt 31 f.)
- Anwendung des einheitlichen Feldmaßes bei Separationen, Unzuverlässigkeit der dabei verwendeten Messketten, Anfertigung eines eisernen Probemaßes für Messketten durch Mechaniker Elckner auf Veranlassung des Justizdepartements, Anfertigung eines Musterrutenmaßes durch Mechaniker Ring auf Veranlassung des Oberbaudepartements, April - Oktober 1773 (Blatt 83 ff.), Untersagung der weiteren Verwendung unterschiedlicher Feldmaße bei ostpreußischen Separationen, Mai - August 1774 (Blatt 105 ff.)
- Einführung des einheitlichen Feld- und Baumaßes auf Grundlage der Musterrute nach Ring und Versendung von Mustern in die Provinzen (ohne Schlesien), 28. Oktober 1773 (Blatt 97 f.), auch zur Anwendung bei Separationen durch die Justizbehörden, März - April 1774 (Blatt 100 ff.)
- Erstellung einer Tabelle zur Reduktion der früher verwendeten Maße auf Normmaß auf Vorschlag der Märkischen Kammerdeputation, Juli - August 1774 (Blatt 111 f.)
- Einführung des Normmaßes auch in Halberstadt und Hohenstein mit Billigung des Forstdepartements, 2. Oktober 1774 (Blatt 121), trotz befürchteter schädlicher Auswirkungen auf den Holzeinschlag, August - November 1774 (Blatt 113 ff.).
- Übersendung von Maßstäben für das rheinländische Schuhmaß an die Kammer Königsberg zur Vereinheitlichung des unter den Handwerkern gebräuchlichen Schuhmaßes, 23. Oktober 1766 (Blatt 1)
- Beschlagung, Stempelung und Messeinteilung der Maßstäbe und Maßruten nach dem Muster des Pariser Maßstabes auf Vorschlag des Berliner Polizeidirektors Philippi, August - September 1770 (Blatt 2 f.), Zustimmung des Oberbaudepartements mit Festlegung auf das rheinische Fußmaß als Grundmaß für Vermessungen und Bauten, Verteilung geeichter und gestempelter Maßruten in den Provinzen, 1. Juli 1771 (Blatt 4f.)
- Übersendung eines gestempelten Urmaßes des rheinisches Fußes und einer Messkette auf Grundlage der Feldmesserrute aus Kleve, Juni - Aug. 1771 (Blatt 6 ff.)
- Abweichung des klevischen Urmaßes von dem Pariser Urmaß und eigenständige Bestimmung des rheinischen Fußes durch das Oberbaudepartement, Namensänderung in Berliner Fuß, Anfertigung gestempelter Maßstäbe für ganze und halbe Ruten durch Mechaniker und Verteilung durch die Kammern, preisgünstige Anfertigung geeichter Fußmaße zum freien Verkauf, Einfuhrverbot für ausländische Fußmaße, ausschließlicher Gebrauch gestempelter Maße, 14. Dezember 1771 (Blatt 12 ff.)
- grundsätzlich befürwortende Stellungnahmen der Kurmärkischen Kammer nach Gutachen der Kriegsräte Neumann (Kritik an vorgesehenem Birnbaumholz für Fußmaße) und Schmidt, 1. März 1772 (Blatt 21 ff.), der Kammer Stettin (dreifüßige Maßstäbe für Maurer und Zimmerleute, Maße beim Schiffsbauholz), 4. März 1772 (Blatt 26), des Etatministeriums für Schlesien (für Beibehaltung des Breslauer Ellenmaßes statt des Berliner Fußes), 12. April 1772 (Blatt 34 f.), der Kammerdeputation Halberstadt (Auswirkungen auf Baumaterial und Holzeinschlag), 15. Juli 1772 (Blatt 36 ff.), und der Kammer Magdeburg (Kostenbeteiligung der Kammern), 27. Februar 1773 (Blatt 54 ff.)
- Material der Fußmaße, 21. März 1772 (Blatt 28 ff.), Billigung des dreifüßigen Maßstabes und Festsetzung des Berliner Fußes als Norm für inländisches Schiffsbauholz, 28. März 1772 (Blatt 31 f.)
- Anwendung des einheitlichen Feldmaßes bei Separationen, Unzuverlässigkeit der dabei verwendeten Messketten, Anfertigung eines eisernen Probemaßes für Messketten durch Mechaniker Elckner auf Veranlassung des Justizdepartements, Anfertigung eines Musterrutenmaßes durch Mechaniker Ring auf Veranlassung des Oberbaudepartements, April - Oktober 1773 (Blatt 83 ff.), Untersagung der weiteren Verwendung unterschiedlicher Feldmaße bei ostpreußischen Separationen, Mai - August 1774 (Blatt 105 ff.)
- Einführung des einheitlichen Feld- und Baumaßes auf Grundlage der Musterrute nach Ring und Versendung von Mustern in die Provinzen (ohne Schlesien), 28. Oktober 1773 (Blatt 97 f.), auch zur Anwendung bei Separationen durch die Justizbehörden, März - April 1774 (Blatt 100 ff.)
- Erstellung einer Tabelle zur Reduktion der früher verwendeten Maße auf Normmaß auf Vorschlag der Märkischen Kammerdeputation, Juli - August 1774 (Blatt 111 f.)
- Einführung des Normmaßes auch in Halberstadt und Hohenstein mit Billigung des Forstdepartements, 2. Oktober 1774 (Blatt 121), trotz befürchteter schädlicher Auswirkungen auf den Holzeinschlag, August - November 1774 (Blatt 113 ff.).
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
20.08.2025, 13:36 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
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- Tektonik
- ZENTRALE VERWALTUNGS- UND JUSTIZBEHÖRDEN BRANDENBURG-PREUSSENS BIS 1808 (Tektonik)
- Generaldirektorium (Tektonik)
- Territorialdepartements (in Anlehnung an die Behörden-Einteilung von 1804) (Tektonik)
- Ostpreußisches, Litthauisches und Westpreußisches; Südpreußisches; Neuostpreußisches Departement (Tektonik)
- Ostpreußen und Litthauen (Bestand)
- 02 Polizeiverwaltung (Materien), 1644 - 1827 (Gliederung)
- 02.010 Beaufsichtigung sowie Ausführung von Land- und Wasserbauten (Gliederung)