Bläsin Baur von Hepsisau, zu Kirchheim gef., weil er im Verdacht stand, unter königlicher Regierung Zehntgarben nachts vom Feld gestohlen zu haben, jedoch auf Fürbitten und mit Rücksicht auf sein hohes Alter von weiterer Befragung und Strafe befreit, gegen Bezahlung der Atzung und Stellung einer Bürgschaft von 200 fl aus der Haft entlassen, schwört U. Außerdem verspricht er, sich jederzeit wieder im Gefängnis zu stellen und sich künftig wie ein frommer Biedermann zu verhalten. Er stellt ferner 8 Bürgen, die sich verpflichten, ihn im Falle einer Übertretung der U. binnen 8 Tagen festzunehmen und der Obrigkeit ins Gefängnis zu überantworten oder, wenn das nicht geschähe, 200 fl zu bezahlen. Bürgen: seine Söhne und Freunde: Peter und Jörg Baur, Ludwig Kauffmann, Michel Pfunharter und Wolf Gienger, alle von Weilheim.