Die Zunftmeister, Georg Philipp Lufft und Friedrich Niklas Schmidt und die ganze Metzgerzunft zu Wiesbaden stellen dem Gesellen Georg Balthasar Jung, Sohn des Metzgers und Gerichtsverwandten Johann Konrad Jung zu Wiesbaden, einen Gesellenbrief aus, daß er das Metzgerhandwerk drei Jahre lang bei seinem Vater erlernt habe und auch am 12. Februar 1694 losgesprochen worden sei.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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