Familie von Barner - Urkunden (Bestand)
Show full title
NLA HA, Dep. 128
Nds. Landesarchiv, Abt. Hannover (Archivtektonik) >> Gliederung >> 2 Nichtstaatliche Bestände >> 2.2 Familien- und Gutsarchive
1365-1570
Bestandsgeschichte: I. Geschichte der Familie von Barner
Die im Hildesheimischen ansässige Familie von Barner (Berner, Bernowe von Gottenradt), nicht zu verwechseln mit der gleichnamigen, seit dem 14. Jahrhundert in Mecklenburg beheimateten Familie, gehörte zur Ritterschaft des Hochstifts Hildesheim. Sie besaß Lehen der Bischöfe zu Hildesheim und Minden, der Herzöge von Braunschweig- und Lüneburg grubenhagenschen, calenbergischen und lüneburgischen Teils, der Grafen zu Schaumburg sowie des Stifts Corvey.
Der größte Teil des Grundbesitzes der Familie bestand aus Lehen der Bischöfe zu Hildesheim und konzentrierte sich um die Stadt Sarstedt, wo die von Barner seit dem Hochmittelalter nachweisbar waren und zwei sattelfreie Höfe besaßen. Die Familie hat den wesentlichen Teil ihrer Lehngüter im 15. und 16. Jahrhundert zusammengetragen. Allein im Hochstift Hildesheim besaß sie Grundbesitz und Rechte in Sarstedt, Bledeln, Gleidingen, Groß Lobke, Lühnde, Groß und Klein Giesen, Ahrbergen, Emmerke, Mahlerten, Poppenburg, Clauen, Barnten, Giften, Sorsum, Borsum, Einum und Ummeln sowie in den Wüstungen Wennerde, Beelte, Loppenstedt, Helperde und Oldendorp/Ohlendorf bei Sarstedt. Angehörige der Familie spielten innerhalb und außerhalb des Hochstifts Hildesheim, vor allem als Mitglieder der Domkapitel zu Hildesheim und Minden, bis ins 16. Jahrhundert zum Teil eine bedeutende Rolle. Anfang des 17. Jahrhunderts starb das Geschlecht mit Joachim von Barner (1558-1601), Domherr der Stifte Salzburg, Eichstätt und Augsburg, aus.
Am 16./30. September 1590 verkauften er und Lucia von Veltheim, Witwe des Tile Barner und in zweiter Ehe verheiratete von der Schulenburg, den Familienbesitz nach jahrelangen Verhandlungen für 8400 Taler an die Brüder Dietrich (1558-1632) und Curd von Lenthe (1559-1624). 1597 teilten diese die ehemals von Barnerschen Güter unter sich auf. Im Jahr 1689 verkaufte Kurd
Bestandsgeschichte: Wilhelm von Lenthe (1639-1691) aus der curdschen Linie seinen Anteil, nämlich das Gut Sarstedt und den zugehörigen Besitz, für 7500 Taler an den Freiherrn Ignatius von und zu Weichs, dessen Nachkommen 1816 die Allodifikation der Lehngüter erwirkten.
II. Bestandsgeschichte
Der Bestand besteht aus 46 meist gut erhaltenen, niederdeutschen Urkunden der Familie von Barner, die - abgesehen von wenigen Stücken aus dem 14. Jahrhundert - größtenteils aus dem 15. und 16. Jahrhundert stammen. Er enthält in erster Linie Schuldverschreibungen (Wiederkäufe), aber auch Lehnbriefe und Leibzuchtverschreibungen, die sich größtenteils auf die oben genannten Güter im Hochstift Hildesheim, aber auch auf Besitzungen der Familie in den Ortschaften Gehrden, Kirchrode und Leveste im Fürstentum Calenberg (Vgl. Dep. 128 Acc. 2004/061 Nrn. 20, 35, 36, 37, 47),in Aerzen im Fürstentum Grubenhagen (Vgl. Dep. 128 Acc. 2004/061 Nr. 45) sowie in Sehnde, Immensen und Dachtmissen im Fürstentum Lüneburg (Vgl. Dep. 128 Acc. 2004/061 Nrn. 8, 36, 37) beziehen. Diese Urkunden dürften mit dem Erwerb der von Barnerschen Güter in den Besitz der Familie von Lenthe gelangt sein.
Außerdem befindet sich in dem Bestand noch eine Urkunde des Claus von Warpe (Dep. 128 Acc. 2004/061 Nr. 1), die sich auf Güter in Lemke und Oyle im Amt Nienburg bezieht. Sie stammt wahrscheinlich aus dem Besitz der Familie von Hasberg, deren Güter Ernst Ludwig Julius von Lenthe (1744-1814) im Jahr 1772 durch Heirat mit Sophie Wilhelmine Louise von Hasberg erwarb.
Der kleine Bestand wurde im Juni 2004 von Herrn Hans-Gebhard von Lenthe aus Schwarmstedt im Hauptstaatsarchiv deponiert.
Weitere Unterlagen, die Informationen über die Geschichte der Familie von Barner und ihrer Güter enthalten, sind im Hauptstaatsarchiv in den folgenden Beständen überliefert: Hann. 27 Hildesheim (Reichskammergerichtsakten für den
Bestandsgeschichte: Regierungsbezirk Hildesheim), Hild. Br. 1 (Hildesheimisches Landesarchiv), Hild. Br. 2 (Archiv des Domkapitels), Hild. Br. 9 (Hildesheimische Lehnsakten) und Dep. 125 (Untergut Lenthe).
III. Erschließung
Der Bestand wurde im Juli 2004 von der Archivrätin Dr. Claudia Kauertz verzeichnet.
IV. Literatur
Hans Wehling, Sarstedt. Geschichte einer kleinen Stadt, Sarstedt 1973
August Böttcher, Sarstedt, die aufstrebende Stadt zwischen Hannover und Hildesheim, Hildesheim 1971
Wilhelm Evers, Der Landkreis Hildesheim-Marienburg. Amtliche Kreisbeschreibung nebst Kreisraumordnungsstudie und Statistischem Anhang, Bremen-Horn 1964
Gebhard von Lenthe, Die Familie Barner, masch. 1926 (privat Gfn. Hardenberg, Wolbrechtshausen)
Kurt von Lenthe (Hg.), Die Rittergüter der Familie von Lenthe, Lenthe/Gehrden 2000, S. 75-79
Hannover, im August 2004
gez. Dr. Claudia
Bestandsgeschichte: Kauertz
Die im Hildesheimischen ansässige Familie von Barner (Berner, Bernowe von Gottenradt), nicht zu verwechseln mit der gleichnamigen, seit dem 14. Jahrhundert in Mecklenburg beheimateten Familie, gehörte zur Ritterschaft des Hochstifts Hildesheim. Sie besaß Lehen der Bischöfe zu Hildesheim und Minden, der Herzöge von Braunschweig- und Lüneburg grubenhagenschen, calenbergischen und lüneburgischen Teils, der Grafen zu Schaumburg sowie des Stifts Corvey.
Der größte Teil des Grundbesitzes der Familie bestand aus Lehen der Bischöfe zu Hildesheim und konzentrierte sich um die Stadt Sarstedt, wo die von Barner seit dem Hochmittelalter nachweisbar waren und zwei sattelfreie Höfe besaßen. Die Familie hat den wesentlichen Teil ihrer Lehngüter im 15. und 16. Jahrhundert zusammengetragen. Allein im Hochstift Hildesheim besaß sie Grundbesitz und Rechte in Sarstedt, Bledeln, Gleidingen, Groß Lobke, Lühnde, Groß und Klein Giesen, Ahrbergen, Emmerke, Mahlerten, Poppenburg, Clauen, Barnten, Giften, Sorsum, Borsum, Einum und Ummeln sowie in den Wüstungen Wennerde, Beelte, Loppenstedt, Helperde und Oldendorp/Ohlendorf bei Sarstedt. Angehörige der Familie spielten innerhalb und außerhalb des Hochstifts Hildesheim, vor allem als Mitglieder der Domkapitel zu Hildesheim und Minden, bis ins 16. Jahrhundert zum Teil eine bedeutende Rolle. Anfang des 17. Jahrhunderts starb das Geschlecht mit Joachim von Barner (1558-1601), Domherr der Stifte Salzburg, Eichstätt und Augsburg, aus.
Am 16./30. September 1590 verkauften er und Lucia von Veltheim, Witwe des Tile Barner und in zweiter Ehe verheiratete von der Schulenburg, den Familienbesitz nach jahrelangen Verhandlungen für 8400 Taler an die Brüder Dietrich (1558-1632) und Curd von Lenthe (1559-1624). 1597 teilten diese die ehemals von Barnerschen Güter unter sich auf. Im Jahr 1689 verkaufte Kurd
Bestandsgeschichte: Wilhelm von Lenthe (1639-1691) aus der curdschen Linie seinen Anteil, nämlich das Gut Sarstedt und den zugehörigen Besitz, für 7500 Taler an den Freiherrn Ignatius von und zu Weichs, dessen Nachkommen 1816 die Allodifikation der Lehngüter erwirkten.
II. Bestandsgeschichte
Der Bestand besteht aus 46 meist gut erhaltenen, niederdeutschen Urkunden der Familie von Barner, die - abgesehen von wenigen Stücken aus dem 14. Jahrhundert - größtenteils aus dem 15. und 16. Jahrhundert stammen. Er enthält in erster Linie Schuldverschreibungen (Wiederkäufe), aber auch Lehnbriefe und Leibzuchtverschreibungen, die sich größtenteils auf die oben genannten Güter im Hochstift Hildesheim, aber auch auf Besitzungen der Familie in den Ortschaften Gehrden, Kirchrode und Leveste im Fürstentum Calenberg (Vgl. Dep. 128 Acc. 2004/061 Nrn. 20, 35, 36, 37, 47),in Aerzen im Fürstentum Grubenhagen (Vgl. Dep. 128 Acc. 2004/061 Nr. 45) sowie in Sehnde, Immensen und Dachtmissen im Fürstentum Lüneburg (Vgl. Dep. 128 Acc. 2004/061 Nrn. 8, 36, 37) beziehen. Diese Urkunden dürften mit dem Erwerb der von Barnerschen Güter in den Besitz der Familie von Lenthe gelangt sein.
Außerdem befindet sich in dem Bestand noch eine Urkunde des Claus von Warpe (Dep. 128 Acc. 2004/061 Nr. 1), die sich auf Güter in Lemke und Oyle im Amt Nienburg bezieht. Sie stammt wahrscheinlich aus dem Besitz der Familie von Hasberg, deren Güter Ernst Ludwig Julius von Lenthe (1744-1814) im Jahr 1772 durch Heirat mit Sophie Wilhelmine Louise von Hasberg erwarb.
Der kleine Bestand wurde im Juni 2004 von Herrn Hans-Gebhard von Lenthe aus Schwarmstedt im Hauptstaatsarchiv deponiert.
Weitere Unterlagen, die Informationen über die Geschichte der Familie von Barner und ihrer Güter enthalten, sind im Hauptstaatsarchiv in den folgenden Beständen überliefert: Hann. 27 Hildesheim (Reichskammergerichtsakten für den
Bestandsgeschichte: Regierungsbezirk Hildesheim), Hild. Br. 1 (Hildesheimisches Landesarchiv), Hild. Br. 2 (Archiv des Domkapitels), Hild. Br. 9 (Hildesheimische Lehnsakten) und Dep. 125 (Untergut Lenthe).
III. Erschließung
Der Bestand wurde im Juli 2004 von der Archivrätin Dr. Claudia Kauertz verzeichnet.
IV. Literatur
Hans Wehling, Sarstedt. Geschichte einer kleinen Stadt, Sarstedt 1973
August Böttcher, Sarstedt, die aufstrebende Stadt zwischen Hannover und Hildesheim, Hildesheim 1971
Wilhelm Evers, Der Landkreis Hildesheim-Marienburg. Amtliche Kreisbeschreibung nebst Kreisraumordnungsstudie und Statistischem Anhang, Bremen-Horn 1964
Gebhard von Lenthe, Die Familie Barner, masch. 1926 (privat Gfn. Hardenberg, Wolbrechtshausen)
Kurt von Lenthe (Hg.), Die Rittergüter der Familie von Lenthe, Lenthe/Gehrden 2000, S. 75-79
Hannover, im August 2004
gez. Dr. Claudia
Bestandsgeschichte: Kauertz
Bestand
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
You may find additional archival material on this person or organization not related to Wiedergutmachung in the Archivportal-D.
Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
16.06.2025, 12:45 PM CEST