Georg Mercklin von Roth [Gde. Pfaffenhofen a. d. Roth/Lkr. Neu-Ulm] bei Pfaffenhofen [a. d. Roth/Lkr. Neu-Ulm] bekennt, dass ihm die Ratsherren Theodor August Schad von Mittelbiberach [Lkr. Biberach], Albrecht Baldinger und Johann David Wick, derzeit Pfarrkirchenbaupfleger in Ulm, auf Lebenszeit ein der Pfarrkirchenbaupflege unterstehendes Gut in Roth, das zum Barbaraaltar in der Neithardtkapelle im Ulmer Münster gehört, verliehen haben. Er verpflichtet sich, das Gut in gutem Kulturzustand zu halten, nichts von seinen Zugehörungen zu verpfänden oder zu verkaufen und der Pfarrkirchenbaupflege davon jedes Jahr 6,5 Imi Roggen und 6,5 Imi Hafer Ulmer Maß, 1 Pfund und 4 Schilling Heller Heugeld, 1 Viertel Öl oder dafür 4 Schilling, 2 Herbsthühner und 1 Fastnachtshuhn nach Ulm zu liefern. Außerdem entrichtet er noch von 6 Tagwerk Mähdern bei Silheim [Gde. Bibertal/Lkr. Günzburg], die ihm ebenfalls verliehen wurden, jährlich 5 Gulden und 6 Herbsthühner. Für die Verleihung des Gutes und der Mähder hat er außerdem noch insgesamt 90 Gulden als Handlohn innerhalb der nächsten 14 Tage bar zu entrichten. Bei Säumnissen in der Lieferung der Abgaben, unsachgemäßer Bewirtschaftung und nach seinem Tod fallen Gut und Mähder an die Pfarrkirchenbaupflege zurück. Wenn er das Gut vorzeitig verlässt und nach seinem Tod stehen dieser außerdem 1 Pfund und 4 Schilling als Weglöse zu.