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Papst Alexander IV. verordnet, dass das Kloster Lichtenthal angesichts der Unzulänglichkeit seiner Mittel nicht mehr als vierzig Schwestern aufnehmen darf.
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Papst Alexander IV. verordnet, dass das Kloster Lichtenthal angesichts der Unzulänglichkeit seiner Mittel nicht mehr als vierzig Schwestern aufnehmen darf.