Schäden durch Wildschweine - Müssen mehr Tiere geschossen werden?
Vollständigen Titel anzeigen
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/028 R170172/204
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/028 Fernsehsendungen von SWR Fernsehen aus dem Jahre 2017
Fernsehsendungen von SWR Fernsehen aus dem Jahre 2017 >> Unterlagen
16. November 2017
"Derzeit explodiert der Bestand an Wildschweinen", meldet ein Jagdpächter aus dem Schwarzwald. Man werde der Lage nicht mehr Herr, klagen Betroffene.
Die Zahlen sprechen für sich: 46.000 Wildschweine wurden bislang dieses Jahr im Land geschossen. 1990 waren es noch 9.000. Ähnlich sprunghaft hat wohl auch die Zahl der Wildschweine zugenommen. Genaue Daten gibt es nicht. Doch die Schäden, die die Tiere anrichten, sind immens. Auf der Schwäbischen Alb haben Rotten mit bis zu 70 Tieren ganze Felder vernichtet. Waldnahe Ortschaften sind zum Futtertrog für Wildschweine geworden. Unfälle mit Schwarzwild, so schätzen Jäger, könnte es mittlerweile um die 2.500 im Jahr geben. So hat im Juli eine Rotte von fünf Wildschweinen einen Motorradfahrer im Neckar-Odenwaldkreis umgerannt; der Fahrer schlitterte 50 Meter weit über die Straße.
So kann das nicht weitergehen, fordern Betroffene. Ein Kommunalpolitiker aus dem Schwarzwald hat deshalb einen "Brandbrief" an den Landwirtschaftsminister geschrieben. Wegen der mittlerweile "massiven und sehr teuren Schäden" müsse die Landespolitik handeln. Die Kritik: das Jagdgesetz sei zu streng. Wildschweine seien ohnehin schwer zu jagen, in der zweimonatigen "Jagdruhe" mit ihren Einschränkungen eigentlich gar nicht.
Jäger sehen ein Problem im weit verbreiteten Maisanbau, der Wildschweinen die Nahrungssuche erleichtert. Und wo Ortschaften bis an den Waldrand gebaut werden, würden die Schwarzkittel eben auch dort nach Nahrung suchen. Müssen wir also bald Wildschweine auf der Terrasse und im Schrebergarten hinnehmen - und die dadurch angerichteten Schäden?
Gast im Studio: Peter Hauk (CDU), Landwirtschaftsminister
Die Zahlen sprechen für sich: 46.000 Wildschweine wurden bislang dieses Jahr im Land geschossen. 1990 waren es noch 9.000. Ähnlich sprunghaft hat wohl auch die Zahl der Wildschweine zugenommen. Genaue Daten gibt es nicht. Doch die Schäden, die die Tiere anrichten, sind immens. Auf der Schwäbischen Alb haben Rotten mit bis zu 70 Tieren ganze Felder vernichtet. Waldnahe Ortschaften sind zum Futtertrog für Wildschweine geworden. Unfälle mit Schwarzwild, so schätzen Jäger, könnte es mittlerweile um die 2.500 im Jahr geben. So hat im Juli eine Rotte von fünf Wildschweinen einen Motorradfahrer im Neckar-Odenwaldkreis umgerannt; der Fahrer schlitterte 50 Meter weit über die Straße.
So kann das nicht weitergehen, fordern Betroffene. Ein Kommunalpolitiker aus dem Schwarzwald hat deshalb einen "Brandbrief" an den Landwirtschaftsminister geschrieben. Wegen der mittlerweile "massiven und sehr teuren Schäden" müsse die Landespolitik handeln. Die Kritik: das Jagdgesetz sei zu streng. Wildschweine seien ohnehin schwer zu jagen, in der zweimonatigen "Jagdruhe" mit ihren Einschränkungen eigentlich gar nicht.
Jäger sehen ein Problem im weit verbreiteten Maisanbau, der Wildschweinen die Nahrungssuche erleichtert. Und wo Ortschaften bis an den Waldrand gebaut werden, würden die Schwarzkittel eben auch dort nach Nahrung suchen. Müssen wir also bald Wildschweine auf der Terrasse und im Schrebergarten hinnehmen - und die dadurch angerichteten Schäden?
Gast im Studio: Peter Hauk (CDU), Landwirtschaftsminister
0'12
Audio-Visuelle Medien
Schwarzwald; Wildschwein
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:24 MEZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)
- Audiovisuelles Archiv (Tektonik)
- Mitgeschnittene Film- und Tondokumente (Tektonik)
- Mitgeschnittene Filmdokumente von Südwest 3 und SWR 3 Fernsehen (Tektonik)
- Fernsehsendungen von SWR Fernsehen aus dem Jahre 2017 (Bestand)
- Unterlagen (Gliederung)