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Instruktion über die Entlassung von zu Festungs- oder Zuchthausarbeit verurteilter Militärpersonen vom 27. März 1797 (Fotokopie)
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Militärvorschriften >> 03 Offizierskorps und Unterstabsfunktionen >> 03.02 Unterstabsfunktionen >> 03.02.01 Justiz >> 03.02.01.03 (Festungs-) Inhaftierung und Strafvollzug
(27. März 1797) o. D.
Enth. u. a.:
- Umgang mit Landstreichern ohne festen Wohnsitz
- Unterbringung entlassener Militärpersonen
- Gewährung von Unterhalt für
- Aushändigung von Pass und Zehrgeld
- Pflichten von Gerichts- und Gutsherrschaften.