David Baumgartner (Bomgartner), Bürger zu Ulm und Notar, derzeit wohnhaft in Schwäbisch Hall, bezeugt und bestätigt, dass er sich samt namentlich benannter Zeugen am heutigen Tag unter freiem Himmel, am Fischer-Wasen, der an den Fluss (wasser) Alte Fischach stößt, zwischen der Reichsstadt Schwäbisch Hall und der Herrschaft Limpurg "des Suntheimischentheyls" gelegen, eingefunden hat, wohin die Sulzdorfer Ganerben einen Augenscheinstermin angesetzt haben, zu dem als Vertreter Halls Dr. Georg Rudolf Widmann, städtischer Syndikus, sowie die Ratsherren Konrad Fuchs und Jos Firnhaber, alle Mitganerben zu Sulzdorf und Vertreter ihrer dortigen Hintersassen, sodann eine größere Delegation der genannten Gemeinde sowie schließlich Junker Hans Gaisberg, Vogt zu Obersontheim, Sebald Weychle, Vogt zu Mittel- oder Oberfischach, und weitere namentlich genannte Personen als Beauftragte des Erbschenken Friedrich zu Limpurg erschienen sind, um die bisher unklare Grenzlinie zwischen der Gemeindewaldung von Sulzdorf und den limpurgischen Waldungen gütlich festzulegen und zu versteinen. Vor Beginn dieser Aktion hat indessen Dr. Widmann das Wort an alle Anwesenden gerichtet, auf das seit Menschengedenken hergebrachte Sulzdorfer Gewohnheitsrecht der Viehmast in den angrenzenden limpurgischen Wäldern verwiesen, das aus der Zeit stammt, da der Ort noch limpurgisch war, und namens seiner Auftraggeber, gemeiner Ganerben und der Gemeinde Sulzdorf eine eindeutige Erklärung der limpurgischen Seite gefordert, dass die intendierte Grenzziehung lediglich das jeweilige Eigentum und die Beholzungsdistrikte voneinander scheiden, keinesfalls jedoch die Beschneidung oder Aufhebung der in Rede stehenden Gerechtigkeit zur Folge haben soll. Auf diese "Protestation vnd Vorbehalt" genannte Erklärung des Haller Sprechers hin hat Junker Hans Gaisberg als limpurgischer Wortführer die Trieb- und Weiderechte der Gemeinde - lediglich ausgenommen in Schonungen - im Namen seines Herrn bestätigt und betont, dass sich die Gemeinde Sulzdorf daran auch künftig erfreuen kann. Dr. Widmann hat daraufhin ihn, Notar, mit der Abfassung eines offenen, glaubwürdigen Instruments über die von den Parteien abgegebenen Erklärungen beauftragt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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