Hans von Bubenhofen (Bubennhouen), Landhofmeister des Grafen Eberhard des Älteren zu Württemberg und Mömpelgard, bekundet: Der vor ihm erschienene ehrbare Hans Haller, Bürger zu Gammertingen (Gamertingen), hat vor etlichen Jahren ein den Kindern seiner Tochter erblich zugefallenes, vom Aussteller und der Herrschaft Hettingen zu Lehen gehendes Gütlein zu Kettenacker, das Ulrich Guse bebaut und nur 1/4 eines Hofes ist, als Lehnsträger der Kinder erhalten. Haller gibt dieses Gütlein mit Mund und Hand auf mit der Bitte, es dem Hans Zam, Bürger zu Gammertingen, als Lehnsträger der Michaelskapelle daselbst zu übertragen. Die Lehnsübertragung erfolgt. Hans Zam gelobt Lehnstreue

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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