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Deckelaufschrift: "Cent-Protocollum" (Remlingen)
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Wertheim, G-Rep. 103 Zentbücher
Zentbücher >> 1. Remlingen
(1505-1666) 1773-1776
Enthält: Urkundenabschriften des 18. Jhs über die Remlinger Cent:
1505 Okt. 7 (Di. nach Franziskus)
Johannes Herr zu Schwarzenberg vermittelt einen Vertrag zwischen Bischof Lorenz von Würzburg und Graf Michael II. von Wertheim über die Centen zu Michelrieth und Remlingen sowie über die Leibeigenen.
1569 Febr. 19
Graf Ludwig zu Stolberg und Graf Heinrich zu Castell schließen einen Vertrag wegen der Cent zu Remlingen.
1599 Dez. 10/20
Bericht über die Wiederaufrichtung der Cent Remlingen
1645 März 13/23
Bischof Johann Philipp von Würzburg und die Grafen Georg Friedrich und Wolfgang Georg zu Castell treffen Vereinbarungen über die Wiederaufrichtung der Cent Remlingen.
1655 Mai 1
Ordnung der Cent Remlingen
Beilagen:
1773 Mai 28
Mandat des Reichskammergerichts de non extendendo iurisdictionem centenaicam ultra limites in recessibus de annis 1505 et 1569 praescriptos et de non via facti sed iuris procedendo sine clausula i.S. das Samthaus Löwenstein-Wertheim gegen Bischof zu Würzburg und Grafen zu Castell-Remlingen.
1776 Mai 15
Dekret des Reichskammergerichts i.S. des Samthauses Löwenstein-Wertheim gegen das Hochstift Würzburg, die würzburgische Regierung und den Centgrafen Degen zu Remlingen.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.