Hans Brottbeckh, genannt Schlenckh, sesshaft zu Aich, zu Nürtingen gef., weil er nach dem Tode seiner Frau im Witwenstand mit deren Schwester eine Zeit lang zusammengelebt und mit ihr ein Kind erzeugt hatte, jedoch auf sein vielfaches Supplizieren und in Anbetracht seiner kleinen, unerzogenen Kinder statt schwerer Leibesstrafe zu einer milderen Strafe begnadigt und unter den Bedingungen freigelassen, noch einen Monat lang im Gefängnis zu büßen, danach seine Schwägerin von sich zu schaffen und sein Leben lang keinen Umgang mehr mit ihr zu pflegen, ferner ein Jahr lang alle offene Gesellschaften und Wirtshäuser zu meiden und über all dies eine U.-Verschreibung aufzurichten, gelobt unter Eid, diesen Strafartikeln nachzukommen und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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