Thomas Heyles, Hofmeister des Grafen Johannn und Schultheiß zu Wertheim, protokolliert die Aussagen der in Beisein Conrad Burkeners und Clausen Storchs, Schöffen des Stadtgerichts zu Wertheim, geladenen Selige Henne von Hardheim und Heintz Weyber, wohnhaft zu Wertheim. Die beiden erinnerten sich, daß vor etwa 50 Jahren nach einem schriftlichen Schiedsvertrag zwischen der Gemeinde Nassig einerseits und den Besitzern der 7 Güter zu Ödengesäß, zu denen sie selbst ehemals gehörten, andererseits (s. StAWt-G Rep. 5 Lade XI N Nr. 1) abermals Streit entstanden ist wegen der von den 7 Gütern mit Nassig gemeinsam zu tragendenden gemeinen Dorfsätze, und daß dann durch den Grafen Johann und Jorge zu Wertheim ein Schiedsvertrag zustande gekommen ist. Hiernach sollen die Dorfmeister und Bedesetzer zu Nassig jeweils bei Neuausschreibungen einen der 7 Hofbesitzer von Ödengesäß zuziehen, der alsdann den andern das Zustandekommen des Satzes mitzuteilen hatte. Demgemäß ist -laut Aussage- Seliger Henne an die 20 Jahre, damals noch einer der 7 Besitzer, als Vertreter seiner Mitbesitzer jährlich an dem Satz beteiligt gewesen.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...