Kurfürst Philipp von der Pfalz bewilligt dem Ritter Jörg von Venningen aus Gnade und auf dessen Bitte hin, dass er, wenn er dies will, seine Erbgüter, Hofstätten, Gärten, Äcker und Wiesen zu Edingen und in den daran anstoßenden Marken erblich verkaufen darf, wobei die Käufer die gleichen Freiheiten haben sollen, wie sie Jörg und seine Vorfahren (eltern) daran hatten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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