Amt Liebenburg (Bestand)
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NLA HA, Hann. 74 Liebenburg
Nds. Landesarchiv, Abt. Hannover (Archivtektonik) >> Gliederung >> 1 Staatliche Bestände >> 1.11 Kurfürstentum/Königreich Hannover >> 1.11.6 Allgemeine Verwaltung >> 1.11.6.2 Untere Landesbehörden >> 1.11.6.2.2 Ämter im Landdrosteibezirk Hildesheim
1500-1906
Bestandsgeschichte: Das 1885 im Landkreis Goslar aufgegangene Amt Liebenburg wurde 1859 aus dem 1852 verkleinerten Amt Liebenburg und dem 1852 von ihm abgetrennten Amt Salzgitter geformt. Es erhielt somit - von Einzelheiten abgesehen - wieder seinen historischen Umfang (vgl. J.B. Lauenstein, Dipl. Hist. des Bisthums Hildesheim 1749 II S. 94; Ubbelohde, Statistisches Repertorium, 1823, S. 10).
1815 im Gefolge der Wiedereinrichtung der in der westphälischen Zeit zerstörten Ämterverfassung verlor das Amt Liebenburg die früheren Gerechtsame in Dorstedt und Heiningen, wogegen Ohlendorf endgütig hinzukam. 1852 wurde die vormals Wöltingerodesche Ortschaft Neuenkirchen zum Amt Liebenburg gelegt. Sodann gingen Mitte des 19. Jahrhunderts teils unmittelbar, teils über das Amt Salzgitter die Patrimonialgerichte Alt Wallmoden, Flachstöckheim-Ostlutter und Ringelheim im Amt Liebenburg auf. Wegen Ohlendorf und Neuenkirchen ist auch der Bestand des Amtes Wöltingerode (Hann. 74 Wöltingerode) heranzuziehen.
Der vorstehende Aktenbestand setzt sich zusammen aus dem Altbestand des Staatsarchivs Hannover vor der Katastrophe des Jahres 1943 und den Teilen des Amts Liebenburg aus dem Bestand des Amtes Goslar (Hann. 74 Goslar), der als Abgabe der Kreisverwaltung Goslar vor 1943 diese falsche Bezeichnung erhalten hatte - ein Amt Goslar hat nie bestanden -. Der Bestand Hann. 74 Goslar wurde 1955 von dem Unterzeichneten in seine drei Teile Amt Liebenburg (Hann. 74 Liebenburg), Amt Wöltingerode (Hann. 74 Wöltingerode) und Landkreis Goslar (Hann. 174 Goslar) aufgelöst. Die in den vorliegenden Bestand übernommenen Stücke sind im Findbuch durch die alte Archivsignatur (z.B. Hann. 74 Goslar Nr. ...) gekennzeichnet.
Die gliederungsmäßige Erschließung des durch den Findbuchverlust von 1943 undurchsichtig gewordenen Bestandes und die Einordnung der Akten aus dem Bestand Hann. 74 Goslar
Bestandsgeschichte: wurden im Winter 1955/56 von dem Angestellten Dr. Heinrich Schmidt durchgeführt.
Bei der Verzeichnung wurde die alte Signatur mittels durchlaufender Zählung innerhalb der Hauptabteilungen vereinfacht. Die alte Bezeichnung - z.T. sehr umständlich und wenig klar infolge unterschiedlicher Buchstabenreihen innerhalb der Signatur - wurde in den Gliederungstiteln und
für die jeweile Akte im Findbuch festgehalten. Diese Maßnahme erschien vertretbar, da bei einer zweimaligen gründlichen Nachschau bei der Nachfolgebehörde des Amtes Liebenburg, der Kreisverwaltung Goslar, - auch die Verwaltung des Stadtkreises Salzgitter wurde befragt - keinerlei wesentliche Liebenburger Akten mehr ermittelt werden konnten. Wenige Stücke aus der Provenienz des Verwaltungsamtes Liebenburg wurden 1957 noch aus dem Forstamt Liebenburg für diesen Bestand hereingeholt.
Hannover, den 6. Juni 1957
gez. Th. Ullrich
Zusatzinformationen: teilweise verzeichnet
Zusatzinformationen: Abgeschlossen: Nein
1815 im Gefolge der Wiedereinrichtung der in der westphälischen Zeit zerstörten Ämterverfassung verlor das Amt Liebenburg die früheren Gerechtsame in Dorstedt und Heiningen, wogegen Ohlendorf endgütig hinzukam. 1852 wurde die vormals Wöltingerodesche Ortschaft Neuenkirchen zum Amt Liebenburg gelegt. Sodann gingen Mitte des 19. Jahrhunderts teils unmittelbar, teils über das Amt Salzgitter die Patrimonialgerichte Alt Wallmoden, Flachstöckheim-Ostlutter und Ringelheim im Amt Liebenburg auf. Wegen Ohlendorf und Neuenkirchen ist auch der Bestand des Amtes Wöltingerode (Hann. 74 Wöltingerode) heranzuziehen.
Der vorstehende Aktenbestand setzt sich zusammen aus dem Altbestand des Staatsarchivs Hannover vor der Katastrophe des Jahres 1943 und den Teilen des Amts Liebenburg aus dem Bestand des Amtes Goslar (Hann. 74 Goslar), der als Abgabe der Kreisverwaltung Goslar vor 1943 diese falsche Bezeichnung erhalten hatte - ein Amt Goslar hat nie bestanden -. Der Bestand Hann. 74 Goslar wurde 1955 von dem Unterzeichneten in seine drei Teile Amt Liebenburg (Hann. 74 Liebenburg), Amt Wöltingerode (Hann. 74 Wöltingerode) und Landkreis Goslar (Hann. 174 Goslar) aufgelöst. Die in den vorliegenden Bestand übernommenen Stücke sind im Findbuch durch die alte Archivsignatur (z.B. Hann. 74 Goslar Nr. ...) gekennzeichnet.
Die gliederungsmäßige Erschließung des durch den Findbuchverlust von 1943 undurchsichtig gewordenen Bestandes und die Einordnung der Akten aus dem Bestand Hann. 74 Goslar
Bestandsgeschichte: wurden im Winter 1955/56 von dem Angestellten Dr. Heinrich Schmidt durchgeführt.
Bei der Verzeichnung wurde die alte Signatur mittels durchlaufender Zählung innerhalb der Hauptabteilungen vereinfacht. Die alte Bezeichnung - z.T. sehr umständlich und wenig klar infolge unterschiedlicher Buchstabenreihen innerhalb der Signatur - wurde in den Gliederungstiteln und
für die jeweile Akte im Findbuch festgehalten. Diese Maßnahme erschien vertretbar, da bei einer zweimaligen gründlichen Nachschau bei der Nachfolgebehörde des Amtes Liebenburg, der Kreisverwaltung Goslar, - auch die Verwaltung des Stadtkreises Salzgitter wurde befragt - keinerlei wesentliche Liebenburger Akten mehr ermittelt werden konnten. Wenige Stücke aus der Provenienz des Verwaltungsamtes Liebenburg wurden 1957 noch aus dem Forstamt Liebenburg für diesen Bestand hereingeholt.
Hannover, den 6. Juni 1957
gez. Th. Ullrich
Zusatzinformationen: teilweise verzeichnet
Zusatzinformationen: Abgeschlossen: Nein
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
16.06.2025, 12:45 MESZ