Philipp Boos von Waldeck bekundet, dass er gegen seinen Herrn Kurfürst Philipp von der Pfalz frevelhaft gehandelt hatte, in Sorge und in Ungnade geraten und des Schlosses Waldeck verwiesen worden war. Auf untertänige Bitte um Gnade hat der Pfalzgraf seine Ungnade abgestellt, wofür Philipp Boos sich verpflichtet und geschworen hat, dem Pfalzgrafen und dessen Erben auf Lebtag nach bestem Vermögen auf Aufforderung aufzuwarten und zu dienen, den armen Leuten ihre zugefügten Schäden gebührlich zu ersetzen, dem Fürsten treu und hold zu sein und auch sonst zu tun, was ein "begnadter verpflichter" seinem Herrn gegenüber zu tun gebührt. Philipp Boos kündigt die Anhängung seines "angeborn ingesigel" an.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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