Anna von Remchingen, Witwe, geb. Schenckhin von Winterstetten zu Unterriexingen, bekundet, dass sie ihrer Tochter Margarethe von Remchingen, nachdem sie ihr bei der Heirat mit Wolf Philipp von Gemmingen eine Ehesteuer in Höhe von 4000 Gulden Landeswährung, verzinslich mit 200 Gulden (den Gulden zu 15 Batzen oder 60 Kreuzer) in Aussicht gestellt, einen jährlich zu Nicolai [= 6. Dezember] fälligen Zins von 200 Gulden verschrieben hat. Zur Sicherheit verschreibt sie ihren Anteil (ein Zehntel) "ahn dem thailbaren fleckhen" Sersheim an der Metter samt allen zugehörigen Gütern und Gerechtsamen und verhypothekiert einen Gültbrief von Bernhard von Mentzingen über 2000 Gulden Kapital und 100 Gulden jährlichen Zins, ausgestellt am 25. Juli 1584 (Jacobi). Die Wiederlösung des Zinses zum selben Preis bleibt bei halbjähriger Kündigung vorbehalten.